Unfallgutachten

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Kommt es zu einem Schaden an einem Fahrzeug, wird oftmals ein Unfallgutachten benötigt, um das genaue Ausmaß zu ermitteln. Der Inhalt bezieht sich dabei vor allem auf die Art des Schadens und die Höhe der Kosten, insbesondere der Restwert vom Wagen, bzw. dessen Wiederbeschaffungswert. Auch werden bei diesem Gutachten Angaben über die anfallenden Reparaturkosten hinterlegt. Die Angaben sind allerdings nicht verbindlich, sondern dienen als objektive Einschätzung, um einen Ausgangspunkt zu haben für die Abwicklung des entstandenen Schadens. Das Gutachten zu einem Unfall besitzt einen beweissichernden Faktor, bei dem es vor allem um Tatsachen geht.

Ein unabhängiger Dritter ist dabei in der Lage den Schaden zu begutachten und daraus eine ausführliche Dokumentation zu erstellen. Diese Unterlagen sind vor allem für die zuständige Versicherung sehr wichtig und können auch im Falle einer Gerichtsverhandlung zum Einsatz kommen. Dabei müssen sämtliche Schäden erfasst und aufgelistet sein, damit dem Geschädigten am Ende kein Nachteil entsteht.

Ein Unfallgutachten sollte vor allem von einem neutralen Sachverständigen erstellt werden. Die ermittelte Schadenshöhe dient als Grundlage für die Versicherung zur Zahlung des entstandenen Schadens. Je genauer und detaillierter die Dokumentation ausfällt, umso geringer ist das Risiko einer Anzweifelung. Im Jahr 2014 wurde zudem ein Urteil vom Bundesgerichtshof festgelegt, bei dem Festgesetzt wurde, dass jedem ein unabhängiger Gutachter zur Verfügung stehen soll, wenn es zu einer Verhandlung kommt, denn schließlich soll die Auflistung der Schäden völlig neutral ausfallen.

Wenn bestehende Ansprüche über ein Gericht durchgesetzt werden müssen, dient ein Gutachten als wichtiges Beweisstück. Besonders bei Streitigkeiten über die Höhe des Schadens stärkt dieses Dokument die Situation des Geschädigten. Häufig ziehen Versicherungen einen eigenen Vergleichswert zu Rate, damit am Ende keine Nachteile bei anderen Kunden entstehen.

Ein Unfallgutachten, zum Beispiel von der GBR Engelmann und Schmidt, stellt ein wichtiges Dokument dar und muss somit sämtliche Angaben über das Unfallfahrzeug enthalten. Dazu gehören auf jeden Fall die Angaben zu den technischen Daten des Fahrzeugs, wie auch bestehende Sonderausstattungen, dazu zählen die unfallbedingten Schäden, welche besonders detailliert aufgelistet werden müssen.

Auch eine Einschätzung über die Dauer einer möglichen Reparatur muss vorhanden sein. Bestehen noch ältere Schäden am Fahrzeug, sind diese mit aufzulisten. Zudem müssen konkrete Angaben über den Wiederbeschaffungswert, wie auch eine unfallbedingte Wertminderung vorhanden sein. Der Gutachter muss außerdem eine eigene Einschätzung, bezogen auf die Wirtschaftlichkeit vor einer Reparatur, machen. Dazu sollte ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt vorhanden sein. Ein solches Gutachten wird sehr häufig bei Verkehrsunfällen, egal ob selbst- oder unverschuldet verursacht, angefordert.

Dieses Dokument erfüllt somit eine Beweis- wie auch Dokumentationsfunktion. Allerdings kann die Beauftragung eines Gutachtens erst ab einem Schaden von mindestens 800 Euro erfolgen. Darunter handelt es sich um Bagatellschäden, die als geringfügig eingestuft werden. Hier reicht es in den meisten Fällen aus, sich einen Kostenvorschlag bei einer Kfz-Werkstatt einzuholen.


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